DeutschEnglishB. Melayu日本語简体中文한국어
contrastBtngrayscaleBtn oku-icon

|

plusBtn crossBtn minusBtn

|

This site
is mobile
responsive

Gesetzliche Beiträge

Gesetzliche Beiträge

Die Rentenbeiträge – Der Employees Provident Fund (EPF)

Die gesetzlichen Beiträge nach dem Employees Provident Fund (EPF) Act 1991 gelten ab 1. Januar 2020:

Altersgruppe 60 Jahre und jünger (am 28.Februar 2020)

Arbeitgebera) Monatsgehalt von bis zu RM 5.000,00 (US$1.150)
b) Monatsgehalt über RM 5.000,00 US$1.150)
Gesetzlicher Beitragssatz ist 12% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers
ArbeitnehmerGesetzlicher Beitragssatz ist 11% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers

(Dritter Anhang (Teil A) des EPF Gesetzes von 1991)

Altersgruppe 60 -75 Jahre

Malaysische Staatsbürger

Arbeitgeber a) Gesetzlicher Beitragssatz von 4% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer b) Gesetzlicher Beitragssatz von 0% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers

(Dritter Anhang (Teil E) des EPF Gesetzes von 1991)

Daueraufenthaltsberechtigte

Employers a) Monatsgehalt von bis zu RM 5.000 (US$1.150)
Gesetzlicher Beitragssatz von 6,5% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers
b) Monatsgehalt über RM 5.000,00 (US$1.150)
Gesetzlicher Beitragssatz von 6% des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers
Employees  Gesetzlicher Beitragssatz von 5,5 % des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers

(Dritter Anhang (Teil C) des EPF Gesetzes von 1991)

Alle ausländischen Arbeitskräfte und Expatriates sowie deren Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Beitragspflicht ausgenommen. Sie können aber freiwillig dem EPF beitreten und in diesem Fall sind die Beitragsraten wie folgt:

Altersgruppe 60 Jahre und darunter

Anteil des Arbeitgebers – RM5,00 (USD1,15) pro Mitarbeiter im Monat

Anteil des Arbeitnehmers – 11% des Monatslohns der Mitarbeiter

(Dritter Anhang (Teil B) des EPF Act 1991)

Altersgruppe 60-75 Jahre

Anteil des Arbeitgebers – RM5,00 (USD1,15) pro Mitarbeiter im Monat

Anteil des Arbeitnehmers – 5,5% des Monatslohns der Mitarbeiter

(Dritter Anhang (Teil D) des EPF Act 1991)

Quelle: Employees Provident Fund – www.kwsp.gov.my

Social Security Organisation (SOCSO)

Die Sozialversicherungen – Das Employees’ Social Security Act 1969 (Act 4)
Die Social Security Organisation (SOCSO) bietet zwei Sozialversicherungssysteme zum Schutz des Wohlergehens von Arbeitnehmern und deren Angehörigen gemäß dem Employees’ Social Security Act 1969 (Act 4). Die beiden Systeme der sozialen Sicherheit sind:
· Arbeitsunfallversicherungssystem (Employment Injury Insurance Scheme)
· Invaliditätsregelung (Invalidity Scheme)

Arbeitsunfallversicherungssystem
Die Arbeitsunfallversicherung bietet Schutz für Arbeitnehmer, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, aufgrund der Beschäftigung in einer Branche betroffen sind. Die Leistungen im Rahmen des Arbeitsunfallversicherungssystems umfassen medizinische Leistungen, Leistungen bei vorübergehender Invalidität, Leistungen bei dauerhafter Invalidität, Pflegegeld, Leistungen für Angehörige, Bestattungsgeld, Rehabilitationsleistungen und Bildungsleistungen.

Invaliditätsregelung
Die Invaliditätsregelung bietet Arbeitnehmern 24-Stunden-Absicherung gegen Invalidität oder Tod aufgrund einer Ursache, die nicht mit ihrer Beschäftigung zusammenhängt. Der Arbeitnehmer muss jedoch die Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf Invaliditätsrente zu haben. Die Leistungen im Rahmen des Invaliditätssystems sind Invaliditätsrente, Invaliditätsbeihilfe, Anwesenheitsgeld, Hinterbliebenenrente, Bestattungsgeld, Rehabilitationsgeld und Ausbildungsgeld.

Beiträge
Die Beiträge zur SOCSO sind nach dem Gesetz für berechtigte Arbeitgeber und Arbeitnehmer obligatorisch.

Diese Systeme werden in 2 Beitragskategorien unterteilt:
• Erste Kategorie
Arbeitsunfallversicherungssystem und Invaliditätsrentenregelung. Die Beitragszahlung erfolgt sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Der Beitragssatz in dieser Kategorie umfasst 1,75% des Arbeitgeberanteils und 0,5% des Monatslohns des Arbeitnehmers gemäß der Beitragsordnung.

• Zweite Kategorie
Der Beitragssatz in dieser Kategorie beträgt 1,25% des Monatslohns des Arbeitnehmers, zahlbar durch den Arbeitgeber, basierend auf der Beitragsordnung. Alle Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, müssen unter dieser Kategorie für das Arbeitsunfallversicherungssystem versichert sein.

Pflichten der Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber, der einen oder mehrere Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes einstellt, ist verpflichtet, diese anzumelden und Beiträge an die SOCSO zu leisten.

Pflichten der Mitarbeiter
Alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Dienst- oder Ausbildungsvertrags in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, sowie Vertrags- und Zeitarbeitskräfte der Bundes- und Landesregierung sowie der Bundes- und Landesbehörden müssen bei der SOCSO registriert und versichert sein. Der Beitragssatz ist auf eine monatliche Lohnobergrenze von RM4.000,00 (USD978) begrenzt.

Mitarbeiter, die von dem Employees’ Social Security Act, 1969 ausgenommen sind, sind wie folgt:
i. Festangestellte der Bundes- und Landesregierungen
ii. Hausangestellte
iii. Selbständige (ausgenommen selbständige Taxifahrer und Personen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten, einschließlich E-Hailing-Fahrer wie GrabCar sowie selbständige Busfahrer)
iv. Ehegatten eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschaftsinhabers

Das Self-Employment Social Security Act 2017 (Act 789)
Das Sozialversicherungsgesetz für Selbständige (Self-Employment Social Security Act 2017, Act 789) trat am 1. Juni 2017 in Kraft. Derzeit bietet dieses Gesetz im Rahmen des Employment Injury Schemes Schutz und soziale Sicherheit für selbständige Taxifahrer und Personen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten, einschließlich E-Hailing-Fahrern wie zum Beispiel GrabCar Fahrern sowie selbständigen Busfahrern für Charterbusse, Expressbusse, Minibusse, Mitarbeiterbusse, Zubringerbusse, Schulbusse und Flughafenbusse. Das System bietet selbständig Versicherten und ihren Angehörigen Schutz vor Arbeitsunfällen, einschließlich Berufskrankheiten und Unfällen während der beruflichen Tätigkeit. Sie bietet Taxifahrern und ihren Angehörigen neben medizinischer Versorgung, körperlicher Rehabilitation und Berufsausbildung auch Geldleistungen. Die Dauer des Schutzes beträgt 12 Monate ab dem Datum und Zeitpunkt der Beitragszahlung. Der festgelegte Beitragssatz beträgt 1,25% pro Monat von der versicherten Gehaltsoption.

Das Employment Insurance System Act 2017 (Act 800)
Das Arbeitslosenversicherungssystem (Employment Insurance System, EIS) wurde im Januar 2018 eingeführt, um versicherten Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sofortige finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die betroffenen Arbeitnehmer werden auch bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen unterstützt und erhalten, falls erforderlich, Schulungen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.

Ziele des EIS
i. Sofortige finanzielle Unterstützung für betroffene Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verloren haben
ii. Arbeitslosen Arbeitnehmern zu helfen, durch das Re-Employment Placement Program eine neue Beschäftigung zu finden
iii. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen durch Berufsausbildung

Versicherte und Beitragssätze des EIS
i. Alle Arbeitgeber im privaten Sektor sind verpflichtet, monatliche Beiträge für jeden ihrer Mitarbeiter zu zahlen. (Regierungsangestellte, Hausangestellte und Selbständige sind davon ausgenommen).
ii. Ein Arbeitnehmer ist definiert als eine Person, die auf der Grundlage eines Dienst- oder Lehrvertrags mit einem Arbeitgeber gegen Lohn beschäftigt ist. Der Dienst- oder Ausbildungsvertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
iii. Alle Arbeitnehmer zwischen 18 und 60 Jahren sind beitragspflichtig. Ausgenommen sind jedoch Arbeitnehmer, die 57 Jahre und älter sind und vor dem 57. Lebensjahr keine Beiträge geleistet haben.
iv. Die Beitragssätze sind auf einen versicherten Lohn von RM4.000,00 (USD978) begrenzt.

Beitragsraten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer des EIS
Arbeitgeber: 0.2%
Arbeitnehmer: 0.2%

Vorteile des EIS
· Unterstützung bei der Arbeitssuche (JSA)
· Reduzierte Einkommenszulage (RIA)
· Schulungsgebühr (TF)
· Ausbildungsbeihilfe (TA)
· Vorgezogene Wiederbeschäftigungsbeihilfe (ERA)
· Wiederbeschäftigungs-Praktikumsprogramm
· Karriereberatung

Erweiterung des Sozialversicherungsschutzes
Ehepartner

Ab dem 1. Juli 2018 hat das SOCSO den Sozialversicherungsschutz auf einen Ehepartner ausgeweitet, wenn beide Ehepartner zusammen in einem Unternehmen nach Act 4 und Act 800 arbeiten. Mit der Ausweitung des Sozialversicherungsschutzes werden qualifizierte Ehefrauen oder Ehemänner, die von ihren jeweiligen Ehegatten gemäß Act 4 und Act 800 beschäftigt werden, nach beiden Gesetzen von der Sozialversicherung erfasst.

Ausländische Arbeitskräfte
Das SOCSO hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 seinen Versicherungsschutz auch auf alle legalen ausländischen Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Hausangestellten) in Malaysia ausgeweitet, wodurch sie unter das Employment Injury (EI) Scheme gemäß Act 4 fallen. Der Beitragssatz beträgt 1,25% des versicherten Monatslohns und ist vom Arbeitgeber zu entrichten. Das EI Scheme bietet einem Arbeitnehmer Schutz gegen Unfälle oder Berufskrankheiten, die sich aus und im Rahmen seiner Beschäftigung ergeben, auch wenn es sich um Unfälle auf dem Weg zu/von der Arbeit handelt.

Programm zur Rückkehr an den Arbeitsplatz / Return to Work Programme (RTW)
Das RTW-Programm wurde 2007 als proaktiver Ansatz zur Unterstützung der Versicherten des SOCSO eingeführt, die einen Arbeitsunfall oder eine Krankheit erlitten haben. Verletzte oder kranke Arbeitnehmer, die das RTW-Programm der SOCSO erfolgreich durchlaufen haben, sind nun in der Lage, sich selbst und ihre Familien weiterhin finanziell zu unterstützen sowie wieder Teil der produktiven Arbeitskräfte des Landes zu werden und so zum Wirtschaftswachstum des Landes beitragen zu können.

SOCSO Tun Razak Rehabilitation Centre (TRRC)

Das SOCSO TRRC, das sich in Hang Tuah Jaya in Banda Hijau, Melaka, befindet, nahm am 1. Oktober 2014 seinen Betrieb auf. Das Zentrum unterstützt das RTW-Programm, indem es umfassende Einrichtungen für die überwiesenen Teilnehmer bereitstellt, bis die Versicherten in der Lage sind, aktiv in die Arbeitswelt zurückzukehren und zur sozioökonomischen Entwicklung der Familien, Gemeinden und des Landes beizutragen.

Health Screening Programme HSP (Gesundheits-Untersuchungsprogramm)

Die SOCSO hat 2013 das Gesundheitsscreening-Programm (HSP) eingeführt, bei dem sie Gutscheine für Gesundheitsuntersuchungen an versicherte Arbeitnehmer verteilt, sobald diese 40 Jahre alt werden. Das HSP-Programm ist Teil der Bemühungen, einen gesunden Lebensstil zu fördern und damit auch die übertragbaren Krankheiten unter den Arbeitnehmern zu bekämpfen.

Quelle: Social Security Organisation (SOCSO) – www.perkeso.gov.my

TwitterLinkedInFacebookWhatsApp

Kontaktieren Sie unsere Repräsentanten

Unsere globale Präsenz bedeutet, dass wir weltweit stets für Sie erreichbar sind. Investieren Sie jetzt in Malaysia.
wpChatIcon