DeutschEnglishB. Melayu日本語简体中文한국어
contrastBtngrayscaleBtn oku-icon

|

plusBtn crossBtn minusBtn

|

This site
is mobile
responsive

Registrierung einer Geschäftseinheit

Registrierung einer Geschäftseinheit

Methoden der Geschäftsabwicklung in Malaysia

Unternehmen, die in Malaysia geschäftlich tätig sind, müssen sich bei der Companies Commission of Malaysia (SSM) gemäß dem Companies Act 2016 (Act 777) registrieren lassen. An die SSM zu entrichtende Gebühren.

Hauptgebühren, die an die Companies Commission of Malaysia (SSM) zu zahlen sind:

(Siehe die Companies Regulations 2017, SSM)

GegenstandGebühren (RM)Gebühren (USD)
Antrag auf Reservierung eines Firmennamens unter Abschnitt 27 des Gesetzes50,00 für jeweils 30 Tage oder einen Teil davon, für maximal 180 Tage12,21 für jeweils 30 Tage oder einen Teil davon, für maximal 180 Tage
Die Gebühren für die Registrierung nach Abschnitt 14 des Gesetzes:
(a)  Aktiengesellschaft1.000244,00
(b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung3.000733,00
(c) Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung1.000244,00

Antrag auf Registrierung einer ausländischen Gesellschaft unter Abschnitt 562 des Gesetzes:

a) Mit Aktienkapital

i.Von bis zu RM 1.000.000,00 5.000 1.221,30
ii.Über RM 1.000.000,00 aber nicht mehr als RM 10.000.000,00  20.000 4.885,20
iii.Über RM 10.000.000,00 aber nicht mehr als RM 50.000.000,00 40.000 9.770,40
iv.Über RM 50.000.000,00 aber nicht mehr als RM 100.000.000,00 60.000 14.665,60
v.Mehr als RM 100.000.000,00 70.000 17.098,19
b.Ohne Aktienkapital
70.000
17.098,19
70.000 17.098,19

N.B. Die Vollständige Gebührenliste finden sie auf der Webseite von SSM unter  www.ssm.com.my

Quelle: Companies Act, 2016 (Act 777) & ergänzende Gesetzgebung

TwitterLinkedInFacebookWhatsApp

Kontaktieren Sie unsere Repräsentanten

Unsere globale Präsenz bedeutet, dass wir weltweit stets für Sie erreichbar sind. Investieren Sie jetzt in Malaysia.
wpChatIcon