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Expandieren, diversifizieren und reinvestieren

Expandieren, diversifizieren und reinvestieren

Ein lizenziertes Unternehmen, das seine Produktionskapazität erweitern oder seine Produktpalette durch die Herstellung zusätzlicher Produkte diversifizieren möchte, muss einen Antrag bei MIDA stellen.

Eigenkapitalpolitik für Neu-, Erweiterungs- oder Diversifizierungsprojekte

Seit Juni 2003 können ausländische Investoren 100% des Eigenkapitals an allen Investitionen in neue Projekte sowie an Investitionen in Erweiterungs-/Diversifizierungsprojekte bestehender Unternehmen selbst einbehalten, unabhängig von der Höhe der Exporte und ohne ein Produkt oder eine Tätigkeit auszuschließen.

Die Eigenkapitalpolitik gilt auch für:

i.  Unternehmen, die bisher von der Erlangung einer Herstellungslizenz befreit waren, deren Aktionärsvermögen aber nun RM2,5 Mio. erreicht hat oder die nun 75 oder mehr Vollzeitmitarbeiter beschäftigt haben und somit lizenzpflichtig sind.  

ii.  Bestehende lizenzierte Unternehmen, die bisher von der Einhaltung der Eigenkapitalbedingungen befreit waren, nun aber zur Einhaltung verpflichtet sind, da ihr Eigenkapital RM2,5 Mio. erreicht hat.

Eigenkapitalpolitik für bestehende Unternehmen

Eigenkapital- und Ausfuhrbedingungen, die den Unternehmen vor dem 17. Juni 2003 auferlegt wurden, werden beibehalten.

Unternehmen können jedoch beantragen, dass diese Bedingungen aufgehoben werden, und die Genehmigung auf der Grundlage der Verdienste jedes einzelnen Falles erteilt wird.

ANREIZE FÜR DEN FERTIGUNGSSEKTOR

Die wichtigsten Steueranreize für Unternehmen, die in den Fertigungssektor investieren, sind der Pionierstatus und die Investitionssteuervergünstigung. Die Berechtigung für den Pionierstatus und die Investitionssteuervergünstigung basiert auf bestimmten Prioritäten, einschließlich der Höhe der Wertschöpfung, der verwendeten Technologie und der industriellen Verflechtungen.

Förderfähige Aktivitäten und Produkte werden als „geförderte Aktivitäten“ oder „geförderte Produkte“ bezeichnet.

(i) Ein Unternehmen, dem der Pionierstatus (PS) zuerkannt wurde, genießt eine fünfjährige teilweise Befreiung von der Zahlung der Einkommenssteuer. Es zahlt Steuern auf 30% seines gesetzlichen Einkommens*, wobei der Befreiungszeitraum ab seinem Produktionstag beginnt (definiert als der Tag, an dem sein Produktionsniveau 30% seiner Kapazität erreicht). Während des Pionierzeitraums angefallene, nicht absorbierte Kapitalfreibeträge können vorgetragen und vom Nachpionierein-kommen der Gesellschaft abgezogen werden. Akkumulierte Verluste, die während des Pionier-zeitraums entstanden sind, können vorgetragen und für einen Zeitraum von sieben aufeinander-folgenden Jahren vom Nachpioniereinkommen des Unternehmens abgezogen werden. Anträge auf den Pionierstatus sollten bei MIDA eingereicht werden.

(ii) Als Alternative zum Pionierstatus kann ein Unternehmen eine Investitionssteuervergünstigung (Investment Tax Allowance, ITA) beantragen.  Ein Unternehmen, dem die ITA gewährt wird, hat Anspruch auf einen Freibetrag von 60% auf seine qualifizierten Investitionsausgaben (Fabrik, Anlagen, Maschinen oder andere Ausrüstungen, die für das genehmigte Projekt verwendet werden), die innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der ersten qualifizierten Investitionsausgabe anfallen. Das Unternehmen kann diesen Freibetrag mit 70% seines gesetzlichen Einkommens für jedes Veranlagungsjahr verrechnen. Ein nicht genutzter Freibetrag kann in die Folgejahre vorgetragen werden, bis er vollständig ausgeschöpft ist.  Die verbleibenden 30% des gesetzlichen Einkommens werden mit dem geltenden Körperschaftsteuersatz besteuert. Anträge sollten bei MIDA eingereicht werden.

Die Regierung kümmert sich um ein günstiges Umfeld für das Wachstum und die Entwicklung von global wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen KMU. Initiativen und Programme der Regierung zielen darauf ab, Beschränkungen zu beseitigen und die Fähigkeiten von KMU in Bereichen wie finanziellem Zugang, Beratungsdiensten, Marketing, Technologie und IKT zu verbessern. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten wird vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) und seinen Agenturen bereitgestellt. Neben der Regierung werden auch Gelder durch kommerzielle Finanzinstitutionen kanalisiert.

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Bitte beachten Sie, dass die neuesten Updates aufgrund der technischen Beschränkungen in der englischsprachigen Version überprüft werden müssen.

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Bestehende Unternehmen, die in der verarbeitenden Industrie und in ausgewählten landwirtschaft-lichen Bereichen tätig sind und die zum Zwecke der Expansion, Automatisierung, Modernisierung oder Diversifizierung in verwandte Produkte innerhalb desselben Wirtschaftszweigs reinvestieren, unter der Voraussetzung, dass diese Unternehmen seit mindestens 36 Monaten in Betrieb sind.

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