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Umweltmanagement

Umweltmanagement

Um eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung zu fördern, hat die malaysische Regierung den gesetzlichen und institutionellen Rahmen für den Umweltschutz geschaffen. Investoren werden ermutigt, die Umweltfaktoren bereits in den frühen Phasen ihrer Projektplanung zu berücksichtigen. Zu den Aspekten der Verschmutzungskontrolle gehören mögliche Änderungen in der Prozesslinie zur Minimierung der Abfallerzeugung, die Betrachtung der Verschmutzungsvermeidung als Teil des Produktionsprozesses und die Fokussierung auf Recycling-Optionen einschließlich einer Kultur der Selbstregulierung.

Die nationale Umweltpolitik (DASN) wurde für den kontinuierlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensqualität der Malaysier durch eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung geschaffen.

Die Ziele der DASN sind:

  1. Eine saubere, sichere, gesunde und produktive Umwelt für heutige und zukünftige Generationen;
  2. Erhaltung des einzigartigen und vielfältigen Kultur- und Naturerbes des Landes unter effektiver Beteiligung aller Bereiche der Gesellschaft; und
  3. Nachhaltige Lebensstile und Muster von Konsum und Produktion.

Unter DASN sind acht (8) Grundsätze aufgeführt, um die wirtschaftlichen Entwicklungsziele mit den Umweltanforderungen in Einklang zu bringen:

  • Umweltverantwortung
  • Bewahrung der Vitalität und Vielfalt der Natur
  • Kontinuierliche Verbesserung der Umweltqualität
  • Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
  • Integrierte Entscheidungsfindung
  • Rolle des Privatsektors
  • Engagement und Rechenschaftspflicht
  • Aktive Teilnahme an der internationalen Gemeinschaft

DASN zielt darauf ab, Umweltbelange in Entwicklungsaktivitäten und in alle damit verbundenen Entscheidungsprozesse zu integrieren, um langfristiges Wirtschaftswachstum und menschliche Entwicklung zu fördern und die Umwelt zu schützen und zu verbessern. Es ergänzt und verstärkt die Umweltdimensionen anderer nationaler Richtlinien, wie z.B. die der Forstwirtschaft und der Industrie, und nimmt internationale Konventionen zu globalen Belangen zur Kenntnis.

Umweltanforderungen

Der Environmental Quality Act 1974 und seine begleitenden Verordnungen fordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Standort-Eignungsprüfung, eine Prüfung der Verschmutzungskontrolle, eine Überwachung und eine Selbstregulierung. Industrielle Aktivitäten müssen vor der Projektumsetzung die folgenden Genehmigungen vom Generaldirektor für Umweltqualität einholen:

i. Umweltverträglichkeitsprüfung für beantragte Aktivitäten

ii. Schriftliche Benachrichtigung oder Erlaubnis zum Bau

iii. Schriftliche Genehmigung für die Installation von Verbrennungsöfen, Brennstoffverbrennungsanlagen und Kaminen

iv. Lizenz zum Besetzen und Betreiben von beantragten Grundstücken und Transportmitteln.

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Bitte beachten Sie, dass die neuesten Updates aufgrund der technischen Beschränkungen in der englischsprachigen Version überprüft werden müssen.

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