Besteuerung
Das Einkommen einer Person, einschließlich eines Unternehmens, das in Malaysia anfällt oder von Malaysia abgeleitet wird oder in Malaysia von außerhalb Malaysias empfangen wird, unterliegt der Einkommensteuer. Von der Steuer befreit sind jedoch Einkünfte, die in Malaysia von einer anderen Person als einer ansässigen Gesellschaft, die ein Bank-, Versicherungs- oder See- oder Lufttransportgeschäft betreibt, für ein Veranlagungsjahr aus Quellen außerhalb Malaysias bezogen werden.
Zur Modernisierung und Straffung des Steuerverwaltungssystems wurde das Selbstbewertungssystem für Unternehmen, Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Genossenschaften und Gehaltsgruppen eingeführt. Die Veranlagung der Einkommenssteuer basiert auf der Basis des laufenden Jahres.
Das steuerpflichtige Einkommen ist Einkommen in Bezug auf:
i. Gewinne aus einem Unternehmen, unabhängig von der Dauer der Ausübung;
ii. Gewinne aus einer Beschäftigung (Gehälter, Vergütungen usw.);
iii. Dividenden, Zinsen oder Rabatte;
iv. Mieten, Tantiemen oder Prämien;
v. Renten, Pensionen oder andere regelmäßige Zahlungen;
vi. andere Gewinne mit Einkommenscharakter.
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